Totalrevision des kantonalen Sozialhilfegesetzes – Ein Fehlgriff!
Die SVP des Kantons Zürich hat dem Kanton ihre Vernehmlassungsantwort zum Entwurf des Sozialhilfegesetzes zugestellt. Fazit: Die Totalrevision geht in die falsche Richtung. Dabei gibt es verschiedene Problemkreise, welche nicht zum Wohle des Kantons Zürich und der Gemeinden angegangen werden.

Die SVP lehnt den Entwurf der Totalrevision des kantonalen Sozialhilfegesetzes ab. Er verfehlt das Ziel eines schlanken, bürgernahen Erlasses und enthält zu viele schädliche Neuerungen für die öffentlichen Kassen. Der Entwurf schränkt die Gemeindeautonomie noch mehr ein, als dies heute schon der Fall ist, und degradiert damit die Kommunen zu blossen Vollzugsorganen.
Neu schlägt der Regierungsrat beziehungsweise die entwurfsausarbeitende Expertenkommission vor, die heutigen Kompetenzen den bestehenden Sozialbehörden wegzunehmen und für die Fallführungen alleine die Verwaltung verantwortlich zu machen. Zwar haben sie nicht den Mut gehabt, die Sozialbehörden formell aufzulösen. Stattdessen lassen sie diese zu reinen Plauderrunden zu den steigenden kommunalen Sozialkosten ohne Einblick in die wahren Probleme degradieren.