Justiz darf sich nicht über Volksauftrag hinwegsetzen
2010 haben Volk und Stände der SVP-Volksinitiative zur Ausschaffung ausländischer Verbrecher zugestimmt. Bundesrat und Parlament haben den Auftrag des Souveräns aber mit jener «Härtefallklausel» verwässert, die zuvor im Gegenvorschlag abgelehnt worden war. Damit können die Gerichte weiterhin nach eigenem Gutdünken entscheiden, wann ein Straftäter ausgeschafft wird. Hinzu kommt das grosse Problem, dass die Staatsanwälte die Landesverweise viel zu oft eigenmächtig umgehen. Mit Strafbefehlsverfahren verhindern sie Ausschaffungen bei Straftaten, welche eigentlich eine obligatorische Landesverweisung zur Folge hätten.
Die SVP-Kantonsratsfraktion fordert, dass die Zürcher Staatsanwälte diese Praxis sofort einstellen und den Volksauftrag bezüglich der Ausschaffung krimineller Ausländer respektieren. Staatsanwälte dürfen sich nicht mit eigenen Regeln über den Volksentscheid hinwegsetzen und Ausschaffungen verhindern, indem sie die entsprechenden Fälle nicht einmal vor Gericht bringen.
Die SVP-Kantonsratsfraktion beauftragt deshalb den Regierungsrat mittels Motion, die nötigen Massnahmen zu treffen, dass Straftaten gemäss Art. 66a StGB (obligatorische Landesverweisung) zwingend durch ein Gericht beurteilt werden müssen.
Verurteilungen aufgrund von Straftaten, welche eine obligatorische Landesverweisung zur Folge haben, sind für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit von besonderem Interesse – gerade darum hat der Gesetzgeber auch die obligatorische Landesverweisung angeordnet.
Verschiedene Kantone haben bereits gehandelt und die Staatsanwaltschaften angewiesen, in Strafverfahren betreffend Katalogtaten gemäss Art. 66a StGB unabhängig von der beantragten Strafe stets Anklage zu erheben. Eine entsprechende Weisung muss auch im Kanton Zürich erlassen
werden.